Was ist Asthma bronchiale?
Hauptmerkmal sowohl beim allergisch bedingten als auch beim nichtallergisch
bedingten Asthma, ist eine Entzündung der Atemwege.

Fit trotz Asthmaleiden !
Selbstbestimmung auch im hohen Alter
Leider denken viele Menschen, erst an den Ernstfall, wenn er bereits eingetreten ist, Damit Sie auch im schweren Krankheitsfall nicht fremdbestimmt werden, sichern vorsorgliche Willensbekunden zur Sicherung der Selbstbestimmung Ihre Interessen.
Leider denken viele Menschen, erst an den Ernstfall, wenn er bereits eingetreten ist, Damit Sie auch im schweren Krankheitsfall nicht fremdbestimmt werden, sichern vorsorgliche Willensbekunden zur Sicherung der Selbstbestimmung Ihre Interessen.
Aktiv trotz Asthma !
Asthma Aspekte
Sicherung der Selbstbestimmung
Möglichkeiten der vorsorglichen Willensbekundung zur Sicherung der Selbstbestimmung sind die Patientenverfügungen, die Vorsorgevollmachten und die Betreuungsverfügungen. Sie können vom Patienten geändert oder widerrufen werden.Patientenverfügung
Unter einer Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) versteht man eine schriftliche oder auch mündliche Willensäußerung eines entscheidungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung für den Fall der Äußerungsunfähigkeit.
Hiermit kann der mündige Patient bestimmen, ob und in welchem Umfang bei ihm in bestimmten, näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen.
In der Patientenverfügung kann der Patient auch eine Vertrauensperson benennen, mit der der Arzt die erforderlichen medizinischen Maßnahmen besprechen soll und die dem Arzt dann, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern, bei der ihm obliegenden Ermittlung des mutmaßlichen Willens unterstützend zur Verfügung steht.
Es empfiehlt sich, den Arzt gegenüber dieser Person von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Vorsorgevollmachten
Sollte der Patient nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen zu äußern, kann er mit der Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Entscheidungen mit bindender Wirkung für ihn, u.a. in seinen Gesundheitsangelegenheiten, zu treffen (§ 1904 Abs. 2 BGB).
Vorsorgevollmachten sollten schriftlich abgefasst sein und die von ihnen umfassten ärztlichen Maßnahmen möglichst benennen. Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich niedergelegt werden, wenn sie sich auf Maßnahmen erstreckt, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass der Patient stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Die Einwilligung des Bevollmächtigten bedarf in diesen Fällen (§ 1904 BGB) der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes, es sei denn, dass mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
Ob die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts auch bei der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen im Vorfeld der Sterbephase erforderlich ist, ist z. Z. strittig. Zur rechtlichen Absicherung kann es sich empfehlen, das Vormundschaftsgericht anzurufen. Die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen während des Sterbeprozesses verpflichtet nicht zur Anrufung des Vormundschaftsgerichtes.
Betreuungsverfügungen
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung für den Fall der Anordnung einer Betreuung. In ihr können Vorschläge zur Person eines Betreuers und Wünsche zur Wahrnehmung seiner Aufgaben fixiert sein. Eine Betreuung kann vom Gericht für bestimmte Bereiche angeordnet werden, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen und eine Vorsorgevollmacht hierfür nicht vorliegt oder nicht ausreicht. Der Betreuer entscheidet im Rahmen seines Aufgabenkreises für den Betreuten. Auch dann dürfen Maßnahmen nicht gegen den erkennbaren Willen des Patienten durchgeführt werden.